Krypto Gewinne richtig versteuern

Auf die Wortkombination “Krypto Gewinne versteuern” liefert Google in 0,55 Sekunden mehr als eine halbe Million Treffer. Unzählige Juristen, Experten, Trader und Journalisten haben zu diesem Thema ellenlange Artikel formuliert.

Ich habe viel dazu gelesen, da ich seit 2017 sowohl als Privatperson als auch über meine eigene UG in Krypto investiere und meine Gewinne entsprechend versteuer.

Ich will hier aber nicht die nächste ausufernde Abhandlung schreiben, sondern die meiner Ansicht nach relevanten Themen v.a. auch mit Bezug zu ICONOMI hervorheben.

 

 

Zwei Aspekte sollte jeder Krypto-Investor direkt zu Beginn verstehen: 

 
  1. Krypto-Gewinne werden nicht wie Aktien-Gewinne behandelt
  2. Die Steuer auf Krypto-Gewinne kann 0% betragen oder auch mit 50% direkt die Hälfte der Gewinne aufzehren


In der folgenden Tabelle habe ich die 4 unterschiedlichen Steuerfälle für mich zusammengefasst.

 

 

Die 4 relevanten Steuerfälle bei Krypto-Gewinnen:

 

Was bedeutet das für meine Steuererklärung, wenn ich Deiner Strategie auf ICONOMI folge?

Dann gilt der oben aufgeführte Fall 3. Wenn Du meiner Strategie folgst, dann erwirbst Du die Krypto-Währungen nicht selber, sondern partizipierst über meine Strategie, d.h. als Finanzderivat. 

 

 

Die schlechte Nachricht:

Es gibt keine Möglichkeit für steuerfreie Verkäufe innerhalb von 12 Monaten Haltefrist.

 

 

Die gute Nachricht:

Es wird die Abgeltungssteuer (ca. 25%) und nicht die Einkommensteuer (bis zu 50%) fällig.

 

 

Die 3 beruhigenden Nachrichten:

  1. Erst wenn Du das Folgen meiner Strategie aktiv beendest, löst Du einen Steuerfall aus. Vorher musst Du keine Angaben dazu machen. 
  2. Du musst weder irgendwelche aktuellen Stände aufschreiben, noch die von mir beim monatlichen Rebalancing durchgeführten Trades dokumentieren. 
  3. In Deinem ICONOMI Account kannst Du Dir ganz einfach Deine Aktivitäten als Excel runterladen

Folgendes konkretes Beispiel:

Angenommen Du folgst meiner Strategie mit 1.000 EUR. Aus den 1.000 EUR werden 1.500 EUR. Ein Gewinn i.H.v. 50%. Du “entfolgst” meiner Strategie mit 10% des Geldes (150 EUR) und lässt die restlichen 1.350 EUR weiter in der Strategie.  

  1. Dann musst Du bei der nächsten Steuererklärung Deinen realisierten Gewinn angeben. Wichtig: Nicht die vollen 150 EUR sind Dein Gewinn. Anteilig gerechnet sind aus 100 EUR also 150 EUR geworden. Dein Gewinn beträgt 50 EUR.
  2. ICONOMI führt keine Abgeltungssteuer für Dich ab. Diese 50 EUR sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzugeben und werden im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung mit ca. 25% besteuert, sodass Du dann entsprechend ca. 12,50 EUR Steuern nachzahlen musst


Das sind jetzt alles sehr kleine Zahlen, aber jeder kann ja für sich ein Vielfaches der Zahlen anwenden. Und wie gesagt: Man muss das nicht manuell ausrechnen, sondern kann in seinem ICONOMI-Account unter “My Activity” ganz einfach die eigene Historie nachschauen.

 

Nochmals explizit: 
Ich hoffe sehr mit diesem Blogpost etwas Klarheit in den Krypto-Steuerdschungel gebracht zu haben und ich habe viele Sachverhalte vereinfacht (Freibeträge, Kirchensteuer, etc außen vor gelassen). ABER: Ich betreibe keine Steuerberatung und meine Gedanken und Überlegungen ersetzen keinen zertifizierten Steuerberater. Wie immer – und hier ganz besonders – gilt: #DYOR – Do Your Own Research!